Wohngeld - Einspruch gegen Ablehnungsbescheid
Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid bez. Wohngeld für Musterstrasse XX, XXXXX Stadt – Ihr Zeichen 111111/11222222
22. Juli 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit freundlichem Gruß
Gar Nix
01.08.2009. Da sich bis heute auf meinen Einspruch nichts getan hat ist heute folgendes E-Mail an den Bürgermeister, das Bürgeramt und das Familienbüro fällig:
22. Juli 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche Ihrem Bescheid aufs Schärfste, da er dem Deutschen Grundgesetz welches meines Wissens über dem WoGG steht nicht entspricht. Dort steht folgendes drin:
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Meine Würde wurde schon an der Stelle mißachtet als man mich auf der Ausländerbehörde genötigt hat den von Ihnen zitierten Papierfetzen zu unterschreiben. Entweder unterschreiben oder Sie können die Frau die Sie lieben nicht haben weil sie für 3 Kinder die Verantwortung hat. Wenn meine Frau eine Asoziale wäre die ihre Kinder im Stich lassen würde hätte es an der Stelle gar kein Problem gegeben.
Artikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Indem man mich den von Ihnen zitierten Papierfetzen unterschreiben lassen hat ist man auf meinem Recht als deutscher Staatsbürger auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit herumgetrampelt.
Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind kann es nicht sein dass hier auf einmal anderes gilt. Vor allem auch weil eben ich mehr als 20 Jahre lang in Deutschland als Alleinstehender sehr viel Steuern bezahlt habe und wenn ich vergleiche wenn ein anderer mit 20 heiratet, eine deutsche Frau die auch nie arbeitet und nie Steuern zahlt die deutsche Kinder hat die eben auch keine Steuern zahlen dann erklären Sie mir bitte das bitte mal näher.
Artikel 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Da steht nix davon dass es nur für blonde und blauäugige Deutsche gilt. Auch die Kinder meiner Frau haben das Recht unter den selben Bedingungen aufzuwachsen wie die Kinder der bereits zitierten Familie die sich weit weniger als ich mit ihren Steuern und Abgaben am Sozialstaat beteiligt hat.
Ich erwarte die baldige Überweisung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 06. Mai 2009 bis zum 04. Juli 2009 damit ich meine Verbindlichkeiten begleichen kann. Seit dem 5. Juli habe ich einen neuen Job.
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Meine Würde wurde schon an der Stelle mißachtet als man mich auf der Ausländerbehörde genötigt hat den von Ihnen zitierten Papierfetzen zu unterschreiben. Entweder unterschreiben oder Sie können die Frau die Sie lieben nicht haben weil sie für 3 Kinder die Verantwortung hat. Wenn meine Frau eine Asoziale wäre die ihre Kinder im Stich lassen würde hätte es an der Stelle gar kein Problem gegeben.
Artikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Indem man mich den von Ihnen zitierten Papierfetzen unterschreiben lassen hat ist man auf meinem Recht als deutscher Staatsbürger auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit herumgetrampelt.
Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind kann es nicht sein dass hier auf einmal anderes gilt. Vor allem auch weil eben ich mehr als 20 Jahre lang in Deutschland als Alleinstehender sehr viel Steuern bezahlt habe und wenn ich vergleiche wenn ein anderer mit 20 heiratet, eine deutsche Frau die auch nie arbeitet und nie Steuern zahlt die deutsche Kinder hat die eben auch keine Steuern zahlen dann erklären Sie mir bitte das bitte mal näher.
Artikel 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Da steht nix davon dass es nur für blonde und blauäugige Deutsche gilt. Auch die Kinder meiner Frau haben das Recht unter den selben Bedingungen aufzuwachsen wie die Kinder der bereits zitierten Familie die sich weit weniger als ich mit ihren Steuern und Abgaben am Sozialstaat beteiligt hat.
Ich erwarte die baldige Überweisung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 06. Mai 2009 bis zum 04. Juli 2009 damit ich meine Verbindlichkeiten begleichen kann. Seit dem 5. Juli habe ich einen neuen Job.
Mit freundlichem Gruß
Gar Nix
01.08.2009. Da sich bis heute auf meinen Einspruch nichts getan hat ist heute folgendes E-Mail an den Bürgermeister, das Bürgeramt und das Familienbüro fällig:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich warte immer noch auf das Geld das mir geschuldet wird. Ansonsten erinnere ich mich auch an eine Besprechung im März/April 2007 als ich eingeladen wurde und die Vertreterin der Ausländerbehörde in einem Kreis von fast 10 Personen - unter anderem im Beisein von Ihnen Hr. Bürgermeister und von Ihnen Fr. XXX auf explizite Nachfrage versichert hat dass besagtes grundgesetzwidrige Schreiben auf welches sich die Ablehnung meines Antrages auf Wohngeld stützt keine negativen Auswirkungen wie Abschiebung ... auf meine Familie haben würde. Im Moment muss ich leider glauben dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprochen hat. In der Zwischenzeit sind durch diese Sache einige Rechnungen geplatzt und es werden erhöhte Gebühren fällig. Demnächst fällt dann ohne einen Teil des Geldes welches der Staat mir rund 2 Jahrzehnten abgeknöpft hat alles was ich aufgebaut habe wie ein Kartenhaus zusammen.
Im Anhang erhalten Sie die Ablehnung des Wohngeldantrags vom Bürgeramt und meinen Einspruch gegen diesen Bescheid. Ich erwarte mein Geld demnächst auf meinem Konto.
Mit freundlichem Gruss
Gar Nix
ich warte immer noch auf das Geld das mir geschuldet wird. Ansonsten erinnere ich mich auch an eine Besprechung im März/April 2007 als ich eingeladen wurde und die Vertreterin der Ausländerbehörde in einem Kreis von fast 10 Personen - unter anderem im Beisein von Ihnen Hr. Bürgermeister und von Ihnen Fr. XXX auf explizite Nachfrage versichert hat dass besagtes grundgesetzwidrige Schreiben auf welches sich die Ablehnung meines Antrages auf Wohngeld stützt keine negativen Auswirkungen wie Abschiebung ... auf meine Familie haben würde. Im Moment muss ich leider glauben dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprochen hat. In der Zwischenzeit sind durch diese Sache einige Rechnungen geplatzt und es werden erhöhte Gebühren fällig. Demnächst fällt dann ohne einen Teil des Geldes welches der Staat mir rund 2 Jahrzehnten abgeknöpft hat alles was ich aufgebaut habe wie ein Kartenhaus zusammen.
Im Anhang erhalten Sie die Ablehnung des Wohngeldantrags vom Bürgeramt und meinen Einspruch gegen diesen Bescheid. Ich erwarte mein Geld demnächst auf meinem Konto.
Mit freundlichem Gruss
Gar Nix