Deutsche Bahn - Umgang mit Fahrgästen 1
Am 30. November 2006 musste ich nach der Arbeit dringend in die nächste Kreisstadt um etwas zu erledigen. Da die Ämter am Abend nicht wirklich lange offen haben und mein Auto kaputt war blieb es mir nur übrig das Verkehrsmittel Bahn zu benützen was dann zu folgender Geschichte geführt hat.
Um 16.10 Uhr habe ich am Automaten eine Mehrfahrtenkarte gekauft und mit EC Karte bezahlt und bin zum Bahngleis gelaufen wo die Züge abfahren um den nächsten zu erwischen. Als ich dort noch schnell die Mehrfahrtenkarte abstempeln wollte gab es am Bahnsteig keinen Automaten. Der Zug fuhr ein und ich dachte wenn es draussen keinen Automaten gibt ist vielleicht drin einer. Dort war aber keiner aber eine Zugbegleiterin auf die ich sofort zuging. Die Dame war dermaßen unfreundlich dass man sich schon fragen muss wo man sie losgelassen hat. Anstatt wie sich das gehört meine Mehrfahrtenkarte zu entwerten wurde mir von der Dame ein Strafzettel über 40 Euro ausgehändigt. Danach kam es zu folgendem Schriftverkehr zwischen der Bahn und mir:
Um 16.10 Uhr habe ich am Automaten eine Mehrfahrtenkarte gekauft und mit EC Karte bezahlt und bin zum Bahngleis gelaufen wo die Züge abfahren um den nächsten zu erwischen. Als ich dort noch schnell die Mehrfahrtenkarte abstempeln wollte gab es am Bahnsteig keinen Automaten. Der Zug fuhr ein und ich dachte wenn es draussen keinen Automaten gibt ist vielleicht drin einer. Dort war aber keiner aber eine Zugbegleiterin auf die ich sofort zuging. Die Dame war dermaßen unfreundlich dass man sich schon fragen muss wo man sie losgelassen hat. Anstatt wie sich das gehört meine Mehrfahrtenkarte zu entwerten wurde mir von der Dame ein Strafzettel über 40 Euro ausgehändigt. Danach kam es zu folgendem Schriftverkehr zwischen der Bahn und mir:
Am 4. Dezember 2006 um 13 Uhr 09 habe ich an die Bahn folgendes E-Mail geschrieben:
Betr.: VB Kennzahl XXX / FN-Nr. XXXXXXXXXXXXXX / Gar Nix
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben aus folgenden Gründen kein Recht von mir 40 Euro zu fordern:
1. Im selben Verkehrsverbund (Stuttgart) haben Sie wie ich festgestellt habe einmal aussen die Entwertungsgeräte (z.B. Esslingen am Neckar) und das andere Mal im Fahrzeug (z.B. Leonberg) wo ich bis vor kurzem gewohnt habe. Daher bin ich in dem guten Glauben in den Zug eingestiegen dass auch in Esslingen am Neckar die Entwertungsgeräte in den Fahrzeugen sind da es auch an dem Bahnsteig kein Entwertungsgerät gibt.
Die Aussage der Zugbegleiterin die mich äußerst unfreundlich damit abgefertigt hat dass auf dem Fahrschein steht dass man ihn vor Fahrantritt entwerten muss kann ich daher nicht gelten lassen.
2. Ich bin sofort auf die Zugbegleiterin zugegangen und habe sie gefragt wie man die Mehrfahrtenkarte (Nr. xxxx am Automaten gelöst am 30.11.2006 um 16 Uhr 10 kurz vor der Fahrt) entwerten kann.
Auch deshalb kann ich den Vorwurf nicht auf mir sitzen lassen und gehe davon aus das Sie die Forderung zurückziehen.
Mit freundlichem Gruß
Gar Nix
Da keine Antwort kam habe ich den Text am 06.12.2006 noch einmal per Telefax an die zuständige Stelle geschickt. Dann passierte laaange laaange gar nix. Bis am 31.01.2007 folgendes äußerst dubiose Schreiben vom sogenannten Service Center Deutsche Bahn Fahrpreisnacherhebung kam:
Betr: Fahrpreisnacherhebung der Firma DB Vertrieb GmbH / KD-Nr. XXXX
Sehr geehrter Herr Nix,
vielen Dank für Ihre Mitteilung zu obengenannter Fahrpreisnacherhebung. Im Hinblick auf Ihre Ausführungen teilen wir Ihnen zum Sachverhalt folgendes mit:
Ihre Angaben zur Störung eines Fahrkartenautomaten bzw. Entwertungsgerätes konnte von unserem technischen Dienst nicht bestätigt werden. Insofern ist unsere Forderung berechtigt.
Unabhängig davon haben wir für Ihre Schilderung Verständnis . Aus kundendienstlichen Gründen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sind wir bereit unsere Forderung auf 20 Euro zu ermäßigen.
Wir bitten Sie unter Angabe des obengenannten Aktenzeichens um die Überweisung des Betrages in Höhe von 20 Euro bis zum 27.02.2007.
Mit freundlichen Grüssen
Service Center Fahrpreisnacherhebung
Das konnte ich natürlich so nicht stehenlassen da ich mich nirgendwo über ein Gerät das nicht funktioniert hat beklagt habe. Ich habe am 4. Februar 2007 also folgendes Telefax geschrieben da E-Mails ja wohl ignoriert werden:
Betr: Fahrpreisnacherhebung der Firma DB Vertrieb GmbH / KD-Nr. XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung zu obengenannter Fahrpreisnacherhebung vom 31.01.2007.
Leider kann ich nicht nachvollziehen was Sie in dem Schreiben mit folgendem Satz meinen: "Ihre Angaben zur Störung eines Fahrkartenautomaten ...". Ich habe in meinem Schreiben derartiges nicht geschrieben.
Auf dem Bahnsteig an welchem der Zug abgefahren ist stehen im übrigen bis heute noch keine Entwertungsgerärte. Die stehen an dem Gleis wo die S-Bahnen abfahren.
Ich gehe also davon aus das Sie auch die Forderung der restlichen 20 Euro fallen lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Gar Nix
Als Antwort kam dann am 14. März 2007 folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Herr Nix,
Ihre erneute Zuschrift haben wir erhalten.
Nach den geltenden Beförderungsbedingungen ist der Zustieg in die Fahrzeuge nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt. Die Fahrkarten sind vor Antritt der Fahrt zu löse und ggf. sofort zu entwerten. Innerhalb eines Verkehrsverbundes, wie dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) ist der Kauf oder die Entwertung von Fahrausweisen im Zug nicht möglich. Dies ist auch in den Tarifbestimmungen veröffentlicht und in der Internetseite jedes Verkehrsdienstleisters nachlesbar.
Jeder Fahrgast, der bei der Kontrolle nicht im Besitz einer zur Fahrt gültigen Fahrkarte ist, hat den erhöhten Fahrpreis von 40 Euro zu entrichten.
Aufgrund Ihrer Schilderungen haben wir diesen bereits ermäßigt. Hierbei handelt es sich um eine Kulanzentscheidung, die ausschließlich in einem Erstfall gewährt wird. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Kunden keine andere Entscheidung treffen können.
Wir bitten unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens um Überweisung des bereits ermäßigten Restbetrages in Höhe von 20 Euro bis zum 30.03.2007.
Mit freundlichen Grüssen
ServiceCenter Fahrpreisnacherhebung
Daraufhin habe ich den Schriftverkehr noch einmal komplett hervorgeholt und mit folgender Antwort an die Vertriebsgesellschaft der Bahn geschickt:
Sehr geehrte DB Vertriebsgesellschaft,
zu Ihrem Schreiben vom 14.03.2007 habe ich nur folgendes zu antworten: Es ist Mist was Sie schreiben.
Innehralb des Verkehrsbundes Stuttgart muss man Mehrfahrtenkarten in den sogenannten U-Bahnen (welche die meiste Zeit über der Erde fahren) sehr wohl innerhalb der Fahrzeuge entwerten weil es ausserhalb gar keine Entwertungsgeräte gibt. In den Zügen und S-Bahnen gibt es dagegen innerhalb der Züge keine Möglichkeit zur Entweritung. Bei den S-Bahnen gibt es daraüber hinaus am Bahngleis die Möglichkeit zu entwerten. An den Gleisen für die Züge haben Sie es "vergessen" Entwertungsgeräte für Mehrfahrtenkarten aufzustellen.
Ich war wie schon beschrieben von meinem bisherigen Wohnsitz gewohnt in der U-Bahn zu entwerten und nachdem es am Gleis selbst keinen Automaten zum Entwerten gibt bin ich im Glauben das Sie das in den Zügen haben mit der kurz zuvor gelösten Fahrkarte eingestiegen. Bringen Sie erst einmal Ordnung in Ihr System bevor Sie mich versuchen abzuzuocken.
Ausserdem hatte ich eine frischgelöste Fahrkarte (siehe auch mein erstes Schreiben zu dem Thema) in der Tasche. Ich war nur durch Ihre Unachtsamkeit und das Durcheinander in Ihrem System nicht in der Lage diese auch noch zu entwerten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Rechtsanwalt Max Mustermann der hiermit wie Sie auch gleich eine Kopie des gesamten Schriftverkehrs erhält. Seine Adresse lautet: xxxx.
Mit freundlichem Gruss
Gar Nix
Dann habe ich wieder sehr lange nichts gehört (etwa ein halbes Jahr) bis sich irgendwann ein Inkassobüro gemeldet hat. Da die Bahn in unserem Rechtsstaat in dem alle Gleich sind (manche nur gleicher) über bedeutend mehr Macht verfügt - ich habe im Gegensatz zur Bahn nicht das Geld mir ganze Armeen von Rechtsanwälten zu leisten - habe ich die Dame die sich an der natürlich kostenpflichtigen Hotline die auch wieder genau gar nicht auf meine Ausführungen eingegangen ist sondern sich hinter den AGBs versteckt hat noch angeschrieen und das erpresste Geld zähneknirschend überwiesen.
Meine Gratulation der Bahn dass sie so gegen ihre Fahrgäste vorgehen muss. Ich bin seitdem bis auf ein- bis zweimal als es sich gar nicht vermeiden lies nicht mehr mit der Bahn gefahren und werde das auch weiterhin so halten. Früher hatte ich regelmäßig meine Monatskarte.
Mehr zum Thema Bahn gibt es in folgenden Artikeln von mir: Deutsche Bahn - Umgang mit Fahrgästen 2,
Kinder müssen heimlaufen, Deutsche Bahn - V 2.0, Deutsche Bahn - Spionageaffäre, Deutsche Bahn
Kinder müssen heimlaufen, Deutsche Bahn - V 2.0, Deutsche Bahn - Spionageaffäre, Deutsche Bahn