Das Missbrauchsopfer "Amy" wehrt sich
Das US-amerikanische Mädchen "Amy" wurde im Alter von acht und neun Jahren von ihrem Onkel sexuell missbraucht. Der Täter musste sich vor Gericht verantworten und sitzt im Gefängnis. Die Bilder der Tat gehören im Internet zu den verbreitetsten Kinderpornos. Jetzt ist sie 20 Jahre alt und geht juristisch gegen die Internetnutzer vor die diese Bilder anschauen.
Es ist für die misshandelten Kindern furchtbar zu wissen dass es zu jederzeit überall Menschen gibt die Bilder von den Qualen die ihnen angetan wurden betrachten und sich damit vergnügen. Das ist fast so als wenn sie auch weiterhin immer wieder missbraucht werden würden. Sie wollen das es aufhört aber sind genau so machtlos es zu stoppen wie bei der eigentlichen Tat.
Die Rechtslage ist noch offen. Die Richter müssen nun entscheiden ob derjenige der ein Kinderpornobild besitzt für die Qualen die das Kind erleiden musste auch mitverantwortlich ist und wie hoch die Summe ist die so ein "Täter" bezahlen muss.
2009 in einem Strafprozess in Connecticut wurde das Thema Entschädigung zum ersten Mal in den USA vor einem Gericht behandelt. Der Mann der bereits wegen der Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt worden war musste an "Amy" eine Zahlung von 130.000 US-Dollar leisten. Seitdem steigt die Anzahl der Anträge auf Entschädigung weil immer mehr Opfer identifiziert werden und sich immer mehr Anwälte nehmen. Früher war eine Entschädigung der Opfer so gut wie unmöglich. Erst durch den Crime Victoms Rights Act von 2004 wurde ein System aufgebaut welches die Opfer informiert wenn ihre Bilder von der Justiz gefunden werden.
In Florida wurde von einem Bundesrichter Jonathan Shapiro welcher ein Bild von Amy im Besitz hatte zu einer Zahlung von 3,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Sein Anwalt legte jedoch Berufung ein weil es keine Verbindung zwischen seinem Mandaten und "Amy" geben würde. Im Moment läuft das Berufungsverfahren.
In einem anderen Fall in Texas gab ein Berufungsgericht einem Richter Recht welcher eine Entschädigung zurückgewiesen hat weil die Staatsanwaltschaft die Höhe des Schadens in dem Fall nicht genau definieren konnte.
James Marsh aus New York, der Rechtsanwalt von "Amy" hat im Namen von ihr in 350 Fällen jeweils 3,4 Millionen US-Dollar Entschädigung verlangt. Das Geld das wohl meist weit weniger betragen wird soll unter anderem auch dazu beitragen die Therapien, Arztkosten, ihr verlorendes künftiges Einkommen und die Anwaltskosten zu bezahlen.
Es ist für die misshandelten Kindern furchtbar zu wissen dass es zu jederzeit überall Menschen gibt die Bilder von den Qualen die ihnen angetan wurden betrachten und sich damit vergnügen. Das ist fast so als wenn sie auch weiterhin immer wieder missbraucht werden würden. Sie wollen das es aufhört aber sind genau so machtlos es zu stoppen wie bei der eigentlichen Tat.
Die Rechtslage ist noch offen. Die Richter müssen nun entscheiden ob derjenige der ein Kinderpornobild besitzt für die Qualen die das Kind erleiden musste auch mitverantwortlich ist und wie hoch die Summe ist die so ein "Täter" bezahlen muss.
2009 in einem Strafprozess in Connecticut wurde das Thema Entschädigung zum ersten Mal in den USA vor einem Gericht behandelt. Der Mann der bereits wegen der Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt worden war musste an "Amy" eine Zahlung von 130.000 US-Dollar leisten. Seitdem steigt die Anzahl der Anträge auf Entschädigung weil immer mehr Opfer identifiziert werden und sich immer mehr Anwälte nehmen. Früher war eine Entschädigung der Opfer so gut wie unmöglich. Erst durch den Crime Victoms Rights Act von 2004 wurde ein System aufgebaut welches die Opfer informiert wenn ihre Bilder von der Justiz gefunden werden.
In Florida wurde von einem Bundesrichter Jonathan Shapiro welcher ein Bild von Amy im Besitz hatte zu einer Zahlung von 3,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Sein Anwalt legte jedoch Berufung ein weil es keine Verbindung zwischen seinem Mandaten und "Amy" geben würde. Im Moment läuft das Berufungsverfahren.
In einem anderen Fall in Texas gab ein Berufungsgericht einem Richter Recht welcher eine Entschädigung zurückgewiesen hat weil die Staatsanwaltschaft die Höhe des Schadens in dem Fall nicht genau definieren konnte.
James Marsh aus New York, der Rechtsanwalt von "Amy" hat im Namen von ihr in 350 Fällen jeweils 3,4 Millionen US-Dollar Entschädigung verlangt. Das Geld das wohl meist weit weniger betragen wird soll unter anderem auch dazu beitragen die Therapien, Arztkosten, ihr verlorendes künftiges Einkommen und die Anwaltskosten zu bezahlen.
Im Moment ist auch noch offen ob man Entschädigungsfragen in den Strafprozessen oder in Zivilverfahren klären sollte. Für die Klärung im Strafverfahren spricht dass die Opfer meist nicht das Geld für ein Zivilverfahren haben (Stern).
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Das Bild vom Mobiltelefon stammt von Wikimedia Commons von Andrew Fitzsimon
und wurde unter der public domain Lizenz veröffentlicht.
Das Bild "Eingang zum Canisius-Kolleg in Berlin" stammt von Wikimedia Commons von Quantité
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und wurde unter der public domain Lizenz veröffentlicht.
Das Bild "Eingang zum Canisius-Kolleg in Berlin" stammt von Wikimedia Commons von Quantité
und wurde unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported Lizenz veröffentlicht.