Internetsperren und Kinderpornographie 2

Veröffentlicht auf von Nix

Anlass für das Finden der Artikel die unter Nixblog - Kindermisshandlung und Zensurbestrebungen zu finden sind war eigentlich die meiner Ansicht nach äußerst populistische und scheinheilige Forderung nach Sperre von Kinderpornos im Internet (Heise) die Fr. von der Leyen mit grösster Hartnäckigkeit entgegen aller Fachmeinungen (Chaos Computer Club) betreibt. Experten betrachten eine solche Sperre als wirkungslos (Heise) und als zu heikel um sie (wenn überhaupt) auf freiwilliger Basis ohne gesetzliche Grundlagen (Golem) durchzuführen.

Kinderpornographie kommt im Internet so gut wie gar nicht vor. Selbst die prüde Internet Watch Foundation hat weltweit gerade mal 1513 Internetseiten als Kinderpornographie deklariert wobei nicht klar ist wie gross der Anteil an sogenannter "Anscheinskinderpronographie" ist (Heise). Die Seiten die von anderen Ländern gesperrt wurden liegen im Gegensatz zu der landläufigen Meinung hauptsächlich auf westlichen Servern in den USA, Skandinavien ... Das bedeutet dass sie durch Zusammenarbeit der Polizei durchaus aus dem Netz zu bekommen wäre und die Täter dingfest gemacht werden könnten. Dazu benötigt man natürlich genügend Polizisten welche das notwendige Know How, Equipment und die Verbindungen ins Ausland haben was Geld kostet. Das will man sich sparen und sich lieber mit "was man nicht sieht findet nicht statt" begnügen. Mehr ist der Filter genau genommen nämlich nicht weil durch ihn keine Misshandlung weniger stattfindet.

Dir Kinderschutzorganisation CareChild konnte 16 Seiten die schon lange auf der Liste standen innerhalb von 24 Stunden sperren lassen (Carechild).

Die Verantwortlichen für den Filter in Schweden bezeichnen den Filter als nutzlos (Golem). Sie haben das Angebot nicht vermindert.

Die Gefahren eines solchen Filters der tief in das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Kommunikationsfreiheit eingreift wiegen meiner Ansicht nach weit schwerer als das was er bringen kann. Der Provider soll auf Zuruf der Polizei Internetadressen sperren. Das bedeutet man hat an der Stelle einen Rechtsbruch begangen weil so etwas in unserem sogenannten "Rechtsstaat" genau genommen die Aufgabe eines Richters ist. Wenn man die Listen der gesperrten Adressen aus anderen Ländern anschaut dann ist da nicht nur eine drauf die wohl aus "versehen" oder "mutwillig um einen Konkurrenten eines Bekannten auszuschalten?" auf die Liste geraten sind.

Das Argument man bewahrt die Leute damit "zufällig" auf diese Seiten zu stossen ist meiner Ansicht nach auch nicht haltbar. Ich bin seit ca. 10 Jahren so gut wie jeden Tag mindestens acht bis zehn Stunden im Internet unterwegs um zu recherchieren und bin noch nie auf Kinderpornographie gestossen, nicht zufällig und absichtlich schon gar nicht. Ich kenne viele die eben so häufig im Internet unterwegs sind und auch da konnte keiner davon berichten.

Eine Sperre kann zudem kontrapoduktiv sein. Wenn ein Täter im Internet nicht das findet was er sucht könnte es sein dass er sich dann Luft schafft indem er selbst ein Kind missbraucht.

Das nächste was mich an der Sache stört ist dass er sehr einfach auf andere Themen ausgeweitet werden kann. Ich habe bereits unzählige Vorschläge gesehen was für Themen man noch gerne gesperrt haben würde. Ruckzuck ist es dann so weit dass man sich nicht mehr wirklich über alles informieren kann und kritische Seiten wie beispielsweise diese hier natürlich nur "ganz aus Versehen" aus dem Netz verschwinden. Das mehr dahintersteckt hat im Übrigen auch Bundeswirtschaftsminister Guttenberg (Nixblog) verraten den ich hier zitieren darf: "Dies ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben, in vielerlei Hinsicht ..."

Etwas das der Entdeckung von KiPo entgegenwirken dürfte ist das Gesetz welches den zum Straftäter macht der aus Zufall auf so eine Seite kommt oder dessen Browser sich ohne zu fragen Kinderpornographie in den Cache geladen hat. Es ist höchst gefährlich für jemanden in so einem Fall Anzeige zu erstatten weil er in dem Moment sich selbst anzeigt.

In den USA wurde der Vorschlag eines solchen Gesetzes bereits 12. Juni 1996 als verfassungswidrig erklärt (Heise).


 

Veröffentlicht in Missbrauch und Misshandlung

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