Zwangsversteigerung - Mitteilung §41

Veröffentlicht auf von Nix

Ich habe heute folgende Mitteilung vom Amtsgericht bekommen. Interessant daran ist dass die Bank 15% Zins verlangt und meint nun noch mehr herausholen zu können (das Urpsrungsdarlehen war zu 6,4% Zins abgeschlossen) nachdem ich durch die Umstände (Arbeitslosigkeit, später geringeres Einkommen und Familiengründung) trotzdem dass ich teilweise 3 Jobs nebeneinander hatte über einen gewissen Zeitraum das Darlehen zu bedienen.
Interessant ist das auch vor allem auch weil man den notleidenden Banken weil sie nicht mehr Zahlen können die Zinsen gegen Null streicht und sie auch sonst mit Geld im Moment nur so überschüttet. Mich wundert gar nicht dass Banken kein Interesse daran haben Darlehen bis zum Ende laufen zu lassen. So können sie mit etwas Glück dank unseres hervorragenden Gesetzgebers mehr als das Doppelte herausholen.



Zwangsversteigerung gegen Gar Nix

Mitteilung
nach §41 Absatz 2 ZVG
 (Anmerkung von Nix: was auch immer das heisst)

In der Zwangsversteigerungssache des im Grundbuch von ...stadt Blatt xxxx BV Nr. x eingetragenen Grundbesitzes

            Gemarkung ...stadt

Flst: xxxxx                 yyyystrasse Gebäude und Freifläche xxxx ym

Eigentümer: Gar Ni (Anmerkung von Nix: falsch geschrieben. Beim Nachnamen fehlt der letzte Buchstabe), ... stadt

Der nach § 13 ZVG (was auch immer das heisst) für wiederkehrende Leistungen maßgebende Zeitpunkt der Beschlagnahme ist der xx.xx.200x.

In dem Versteigerungstermin am xx. April 2009 wird nach den bis heute einschließlich dem Schuldner zugestellten Beschluss über die Anordnung der Zwangsversteigerung die Versteigerung vorgenommen auf Antrag von:

1. xxxbank in xxxstadt

wegen eines dinglichen Anspruchs
in Höhe von xx.xxx,xx € für Grundschuldkapital
nebst 15% Zinsen hieraus seit 14.09.2000 und 5% einmalige Nebenleistung
- Beschlagnahme xx.xx.200x
- aus dem im Grundbuch in Abt. III unter Nr. X eingetragenen Recht - (Anmerkung von Nix: da wird mal wieder Recht, Richtig und Gesetz verwechselt).

Der bestbetreibenden Gläubigerin der xxxbank, xxxstadt gehen folgende Rechte im Range vor:

Abt. II Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Anmerkung von Nix: was auch immer das heisst)
Abt. II Nr. 2. Serv. Buch IV Bl. 97 (Anmerkung von Nix: was auch immer das heisst)
Abt. II Nr. 3. Sanierungsverfahren



Mehr zum Geschehen in diesem Jahr findet man in der Wikipedia: 2009
Weiteres zum Thema findet man hier unter Bankenkrise - Bitte um Übernahme der Schäden, Bankenkrise, Sinkende Einkommen, Unter Bankstern, Wieder trifft es die Schwächsten, Insolvenzverfahren - Angebot und Kritik, Insolvenzverfahren - Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren

Wenn man dann noch genau aufgepasst hat dürfte man hier sogar einen Teil des gesellschaftlichen Drucks auf diejenigen die sich nicht wehren können der letztendlich auch zum Amoklauf von Winnenden geführt hat finden.

Veröffentlicht in Politik - Wirtschaft - Privat

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