Papst Benedikt XVI. ist in einen Missbrauchsfall verwickelt
Papst Benedikt XVI. ist direkt in einen Missbrauchsfall verwickelt. Während seiner Zeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) war er 1980 an einem Rat beteiligt der dem Umzug eines Priesters nach München zustimmte welcher im Bistum Essen wegen Kindesmissbrauchs nicht mehr zu halten war. Dort soll der Priester Peter H. 1979 den elfjährigen Jungen Wilfried F. nach einer Ferienzeit in der Eifel mit Alkohol gefügig gemacht und unter anderem zum Oralverkehr gezwungen haben.
Er sollte zunächst zu einer Therapie nach München kommen, wurde aber sofort wieder in einer Münchner Pfarrei als Seelsorgemithilfe eingesetzt, was Erzbischof Ratzinger, derm heutigen Papst allerdings nicht bekannt gewesen sein soll. Man wollte angeblich nicht dass Peter H. ausser einer Stunde Therapie den ganzen Tag nichts zu tun hat. Den Entschluss dazu soll eigenmächtig Generalvikar Gerhard Gruber (Heute 81 Jahre alt) gefasst haben weil im damaligen Beschluss des Ordinariats der Einsatz des Seelsorgers nicht ausgeschlossen wurde.
1982 ging Ratzinger als Präfekt nach Rom. Von September 1982 bis Anfang 2005 soll der Priester Peter H. als Seelsorger im oberbayerischen Gräfing gearbeitet haben. Mit einem Schreiben vom 29. Januar 2005 wurde er vom Dienst suspendiert nachdem Vorwürfe von sexuellem Missbrauch bekannt wurden und die Polizei Ermittlungen aufgenommen hatte.
Peter H. wurde während der Amtszeit von Kardinal Friedrich Wetter als Münchner Erzbischof von November 1986 bis Oktober 1987 als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Danach bis September 2008 in Garching an der Alz in einer Gemeinde.
Im Juni 1986 ist der Kaplan Peter H. wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Zusätzlich wurde er zu einer Bußgeldstrafe in Höhe von 4000 DM verurteilt. Die Bewährung wurde auf 5 Jahre festgelegt. Er wurde angewiesen sich in eine psychotherapeutische Therapie zu begeben.
Wilfried F. hat wohl erst Ende 2006 damit aufgehört, das Geschehene zu verdrängen als er herausgefunden hat dass der Täter Peter H. weiterhin als Pfarrer mit Jugendlichen arbeitete. Er schrieb ihm E-Mails in denen er fragte ob er ein schlechtes Gewissen habe und wollte eine Entschädigung haben. Diese E-Mails wurden von Siegried Kneißl, dem Beauftragten für Mißbrauchsvorwürfe des Münchner Erzbischofs beantwortet. Wilfried F. wurde aufgefordert seine Anonymität aufzugeben seine Anonymität aufzugeben damit den Vorwürfen nachgegangen werden kann. Das hat Wilfried F. nicht getan. Ein paar Tage stand die Polizei vor Wilfried Fs Tür weil er den Pfarrer angeblich erpresst haben soll. Im Mai 2008 wurde das Verfahren eingestellt und der Täter Peter H. von seiner Aufgabe als Pfarr-Administrator entbunden . Ab Oktober 2008 wurde er als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Anscheinend vom Erzbistum aus mit der Auflage, eine Kinder- Jugend- und Ministrantenarbeit mehr zu machen. Ein forensisches Gutachten welches der neue Erzbischof Reinhard Marx erstellen lassen haben soll, soll den Verbleib in der Pfarrseelsorge rechtfertigen. Der Pfarrer Peter H. feiert jedoch Gottesdienste für Jugendliche. Im Pfarrbrief wurd von einem "schönen Gottesdienst" auf einem Jugendzeltlager im August 2009 berichtet (Sueddeutsche).
Offen bleibt aber immer noch die Frage ob der Papst wie sein Bruder Georg Ratzinger auch selbst zugeschlagen hat (Nixblog). Insgesamt ist auch immer noch offen wie viel er von den Missbrauchsfällen wusste (Sueddeutsche, Stern).
(Sueddeutsche, Spiegel, Welt, Stern, Focus, Heute, n-tv, BR-Online).
Chronik des weiteren Verlaufs in der Presse
25.03.2010. Laut einem Bericht der "New York Times" soll der heutige Papst Benedikt XVI. als Präfekt der Gaubenskongregation nichts gegen den Priester Lawrence C. Murphy unternommen haben obwohl er über seine sexuellen Übergriffe von 1950 bis 1974 auf bis zu 200 Kinder informiert gewesen sein soll. Der Mann arbeitete zunächst als Lehrer an der "St. John's School for the Deaf", einer Schule für gehörlose Kinder im US-Bundesstaat Wisconsin. Später wurde er trotz Beschwerden von Opfern zum Direktor befördert. 1974 wurde Murphy in aller Stille in eine Diöpzese im nördlichen Wisconsin versetzt wo er bis zu seinem Tod im Alter von 72 Jahren Anfang September 1998 weiter in Gemeinden, Schulen und im Jugendstrafvollzug Umgang mit Kindern und Jugendlichen gehabt hat. Bestattet wurde er, gegen eine Anweisung des Erzbischofs Weakland in seinen Priestergewändern mit allen Ehren.
1993 hat Erzbischof von Milwaukee, Rembert G. Weakland, die Vorwürfe gegen Murphy von einem Sozialarbeiter untersuchen lassen wo er ein umfangreiches Geständniss abgelegt und eingeräumt hat dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Reue soll er nicht gezeigt haben. Danach hat es volle 3 Jahre gedauert bis Bischof Weakland sich dazu durchgerungen hatte Ratzinger, den Chef der Glaubenskongregation mit zwei Briefen zu benachrichtigen und Konsequenzen für Murphy zu erwägen. Eine Antwort kam anscheinend nie.
Laut Dokumenten von Anwälten sollen Bischof Weakland ein kirchliches Verfahren gegen den Täter eingeleitet und weitere Briefe an den Vatikan geschickt haben. Ein Schreiben an den Leiter der Apostolischen Signatur (das ist das höchste Gericht des Vatikans), Kardinal Gilberto Agustoni, vom März 1997 wurde mit dem Hinweis beantwortet dass man nicht zuständig sei und man verwies auf die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger als Chef. Dessen Stellvertreter Kardinal Tarcisio Berone soll acht Monate später die Bischöfe in Wisconsin angewiesen haben, ein geheimes Verfahren einzuleiten um Murphy aus dem Amt zu entfernen. Der beschwerte sich aber bei Ratzinger und argumentierte dass er bereut habe, krank sei und der Fall verjährt wäre. Daraufhin soll Bertone das Verfahren mit einem Hinweis auf Paragraph 1341 des kanonischen Rechts gestoppt haben. Laut diesem Paragraphen soll ein Bischof nur dann juristisch gegen einen Geistlichen vorgehen wenn er sicher ist dass es keine andere Möglichkeit gibt. Noch im selben Monat als Murphy gestorben war schreibt Bertone dass der Fall geschlossen ist.
Insgesamt sollen 3 amtierende Erzbischöfe hintereinander in Wisconson über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch in Kenntnis gesetz worden sein. Keiner über gab ihn der Justiz. Murphy wurde nie von einem staatlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen. (Tagesschau, Sueddeutsche, Spiegel, Welt). Wann muss ein Papst zurücktreten? (Spiegel). Rembert Weakland trat 2002 zurück als bekannt wurde dass er mit einem Mann eine Affäre gehabt hatte und Geld vom Erzbistum verwendet haben soll um sich das Schweigen des Ex-Geliebten zu kaufen (Welt).
20.03.2010. Der nette Herr H. (Sueddeutsche) über den der Papst besser Bscheid wusste als bisher bekannt. In einem Übergabebrief des Bistums Essen an die Erzddiözese München welcher der heutige Papst als Erzbischof vorstand wurde deutlich geschrieben dass Kaplan Peter H. sich an Kindern sexuell vergriffen hat (Spiegel).
19.03.2010. Der Psychiater von Peter H., Werner Huth, warnte 1980 eindrücklich davor Peter H. wieder bei der Arbeit mit KIndern einzusetzen doch er wurde von der Erzdiözese München und Freising ignoriert. Ausserdem wollte er dass Peter H. von einem weiteren Priester ständig beaufsichtigt wird und ein Alkoholverbot durchsetzen. Der Psychiater wollte eine Einzeltherapie mit Peter H. durchführen, doch der hat abgelehnt. Er hat dann wohl an Gruppentherapien mit acht Personen teilgenommen. Gegen das Alkoholproblem gab es Medikamente. Sehr motiviert soll Peter H. in den Therapiestunden nicht gewesen sein. Die Kirche soll in regelmäßigen Abständen vom Verlauf der Therapie unterrichtet worden sein. Beachtet wurde es so gut wie nicht was er als Gebote aufgestellt hat. Es fanden Kontakte mit Kindern statt, es wurden alkoholische Getränke gebechert und ausserdem arbeitete Peter H. auch alleine. Im Prozess 1986 wurde auch im Gutachten des Psychiaters Johannes Kemper dem Alkohol eine große Rolle zugeschrieben. Bevor Peter H. den sexuellen Missbrauch beging hat er getrunken und sich unter dem Einfluss des Alkohols zusammen mit Jugendlichen Pornovideos angeschaut (Sueddeutsche).
17.03.2010. Neue Erkenntnisse zu Peter H. (Spiegel, Sueddeutsche).
15.03.2010. Prälat Josef Obermaier, der Prälat des Ersbistums München-Freising seitt 2000 tritt zurück weil er seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem Pädophilen Pfarrer in Bad Tölz nicht nachgekommen ist. Der Pfarrer wird suspendiert weil er gegen die Auflagen verstossen haben soll.
Der Pfarrverbandschef Rupert Frania soll am Sonntag in einem Gottesdienst in Bad Tölz gelogen haben als er während einem Eklat sagte er wisse nichts über die Vergangenheit des Pfarrers (Sueddeutsche). Laut Bistumssprecher Bernhard Keller aber hat er durchaus davon gewusst (Sueddeutsche, Spiegel, Welt).
11.03.2010. Kindermissbrauch bei den Wiener Sängerknaben
07.03.2010. Das Missbrauchsopfer "Amy" wehrt sich
07.03.2010. Kindermissbrauch am Canisius-Kolleg in Berlin
07.03.2010. Callboys im Vatikan
06.03.2010. Kindermissbrauch im Kloster Ettal
06.03.2010. Kindermissbrauch bei den Regensburger Domspatzen
06.03.2010. Kindermissbrauch an der Odenwaldschule in Heppenheim
06.02.2010. Kindermissbrauch in der Katholischen Kirche
24.05.2009. Internetsperren und Kinderpornographie 2 - April 2009
24.05.2009. Internetsperren und Kinderpornographie 2 - Mai 2009
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Er sollte zunächst zu einer Therapie nach München kommen, wurde aber sofort wieder in einer Münchner Pfarrei als Seelsorgemithilfe eingesetzt, was Erzbischof Ratzinger, derm heutigen Papst allerdings nicht bekannt gewesen sein soll. Man wollte angeblich nicht dass Peter H. ausser einer Stunde Therapie den ganzen Tag nichts zu tun hat. Den Entschluss dazu soll eigenmächtig Generalvikar Gerhard Gruber (Heute 81 Jahre alt) gefasst haben weil im damaligen Beschluss des Ordinariats der Einsatz des Seelsorgers nicht ausgeschlossen wurde.
1982 ging Ratzinger als Präfekt nach Rom. Von September 1982 bis Anfang 2005 soll der Priester Peter H. als Seelsorger im oberbayerischen Gräfing gearbeitet haben. Mit einem Schreiben vom 29. Januar 2005 wurde er vom Dienst suspendiert nachdem Vorwürfe von sexuellem Missbrauch bekannt wurden und die Polizei Ermittlungen aufgenommen hatte.
Peter H. wurde während der Amtszeit von Kardinal Friedrich Wetter als Münchner Erzbischof von November 1986 bis Oktober 1987 als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Danach bis September 2008 in Garching an der Alz in einer Gemeinde.
Im Juni 1986 ist der Kaplan Peter H. wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Zusätzlich wurde er zu einer Bußgeldstrafe in Höhe von 4000 DM verurteilt. Die Bewährung wurde auf 5 Jahre festgelegt. Er wurde angewiesen sich in eine psychotherapeutische Therapie zu begeben.
Wilfried F. hat wohl erst Ende 2006 damit aufgehört, das Geschehene zu verdrängen als er herausgefunden hat dass der Täter Peter H. weiterhin als Pfarrer mit Jugendlichen arbeitete. Er schrieb ihm E-Mails in denen er fragte ob er ein schlechtes Gewissen habe und wollte eine Entschädigung haben. Diese E-Mails wurden von Siegried Kneißl, dem Beauftragten für Mißbrauchsvorwürfe des Münchner Erzbischofs beantwortet. Wilfried F. wurde aufgefordert seine Anonymität aufzugeben seine Anonymität aufzugeben damit den Vorwürfen nachgegangen werden kann. Das hat Wilfried F. nicht getan. Ein paar Tage stand die Polizei vor Wilfried Fs Tür weil er den Pfarrer angeblich erpresst haben soll. Im Mai 2008 wurde das Verfahren eingestellt und der Täter Peter H. von seiner Aufgabe als Pfarr-Administrator entbunden . Ab Oktober 2008 wurde er als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Anscheinend vom Erzbistum aus mit der Auflage, eine Kinder- Jugend- und Ministrantenarbeit mehr zu machen. Ein forensisches Gutachten welches der neue Erzbischof Reinhard Marx erstellen lassen haben soll, soll den Verbleib in der Pfarrseelsorge rechtfertigen. Der Pfarrer Peter H. feiert jedoch Gottesdienste für Jugendliche. Im Pfarrbrief wurd von einem "schönen Gottesdienst" auf einem Jugendzeltlager im August 2009 berichtet (Sueddeutsche).
Offen bleibt aber immer noch die Frage ob der Papst wie sein Bruder Georg Ratzinger auch selbst zugeschlagen hat (Nixblog). Insgesamt ist auch immer noch offen wie viel er von den Missbrauchsfällen wusste (Sueddeutsche, Stern).
(Sueddeutsche, Spiegel, Welt, Stern, Focus, Heute, n-tv, BR-Online).
Chronik des weiteren Verlaufs in der Presse
25.03.2010. Laut einem Bericht der "New York Times" soll der heutige Papst Benedikt XVI. als Präfekt der Gaubenskongregation nichts gegen den Priester Lawrence C. Murphy unternommen haben obwohl er über seine sexuellen Übergriffe von 1950 bis 1974 auf bis zu 200 Kinder informiert gewesen sein soll. Der Mann arbeitete zunächst als Lehrer an der "St. John's School for the Deaf", einer Schule für gehörlose Kinder im US-Bundesstaat Wisconsin. Später wurde er trotz Beschwerden von Opfern zum Direktor befördert. 1974 wurde Murphy in aller Stille in eine Diöpzese im nördlichen Wisconsin versetzt wo er bis zu seinem Tod im Alter von 72 Jahren Anfang September 1998 weiter in Gemeinden, Schulen und im Jugendstrafvollzug Umgang mit Kindern und Jugendlichen gehabt hat. Bestattet wurde er, gegen eine Anweisung des Erzbischofs Weakland in seinen Priestergewändern mit allen Ehren.
1993 hat Erzbischof von Milwaukee, Rembert G. Weakland, die Vorwürfe gegen Murphy von einem Sozialarbeiter untersuchen lassen wo er ein umfangreiches Geständniss abgelegt und eingeräumt hat dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Reue soll er nicht gezeigt haben. Danach hat es volle 3 Jahre gedauert bis Bischof Weakland sich dazu durchgerungen hatte Ratzinger, den Chef der Glaubenskongregation mit zwei Briefen zu benachrichtigen und Konsequenzen für Murphy zu erwägen. Eine Antwort kam anscheinend nie.
Laut Dokumenten von Anwälten sollen Bischof Weakland ein kirchliches Verfahren gegen den Täter eingeleitet und weitere Briefe an den Vatikan geschickt haben. Ein Schreiben an den Leiter der Apostolischen Signatur (das ist das höchste Gericht des Vatikans), Kardinal Gilberto Agustoni, vom März 1997 wurde mit dem Hinweis beantwortet dass man nicht zuständig sei und man verwies auf die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger als Chef. Dessen Stellvertreter Kardinal Tarcisio Berone soll acht Monate später die Bischöfe in Wisconsin angewiesen haben, ein geheimes Verfahren einzuleiten um Murphy aus dem Amt zu entfernen. Der beschwerte sich aber bei Ratzinger und argumentierte dass er bereut habe, krank sei und der Fall verjährt wäre. Daraufhin soll Bertone das Verfahren mit einem Hinweis auf Paragraph 1341 des kanonischen Rechts gestoppt haben. Laut diesem Paragraphen soll ein Bischof nur dann juristisch gegen einen Geistlichen vorgehen wenn er sicher ist dass es keine andere Möglichkeit gibt. Noch im selben Monat als Murphy gestorben war schreibt Bertone dass der Fall geschlossen ist.
Insgesamt sollen 3 amtierende Erzbischöfe hintereinander in Wisconson über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch in Kenntnis gesetz worden sein. Keiner über gab ihn der Justiz. Murphy wurde nie von einem staatlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen. (Tagesschau, Sueddeutsche, Spiegel, Welt). Wann muss ein Papst zurücktreten? (Spiegel). Rembert Weakland trat 2002 zurück als bekannt wurde dass er mit einem Mann eine Affäre gehabt hatte und Geld vom Erzbistum verwendet haben soll um sich das Schweigen des Ex-Geliebten zu kaufen (Welt).
20.03.2010. Der nette Herr H. (Sueddeutsche) über den der Papst besser Bscheid wusste als bisher bekannt. In einem Übergabebrief des Bistums Essen an die Erzddiözese München welcher der heutige Papst als Erzbischof vorstand wurde deutlich geschrieben dass Kaplan Peter H. sich an Kindern sexuell vergriffen hat (Spiegel).
19.03.2010. Der Psychiater von Peter H., Werner Huth, warnte 1980 eindrücklich davor Peter H. wieder bei der Arbeit mit KIndern einzusetzen doch er wurde von der Erzdiözese München und Freising ignoriert. Ausserdem wollte er dass Peter H. von einem weiteren Priester ständig beaufsichtigt wird und ein Alkoholverbot durchsetzen. Der Psychiater wollte eine Einzeltherapie mit Peter H. durchführen, doch der hat abgelehnt. Er hat dann wohl an Gruppentherapien mit acht Personen teilgenommen. Gegen das Alkoholproblem gab es Medikamente. Sehr motiviert soll Peter H. in den Therapiestunden nicht gewesen sein. Die Kirche soll in regelmäßigen Abständen vom Verlauf der Therapie unterrichtet worden sein. Beachtet wurde es so gut wie nicht was er als Gebote aufgestellt hat. Es fanden Kontakte mit Kindern statt, es wurden alkoholische Getränke gebechert und ausserdem arbeitete Peter H. auch alleine. Im Prozess 1986 wurde auch im Gutachten des Psychiaters Johannes Kemper dem Alkohol eine große Rolle zugeschrieben. Bevor Peter H. den sexuellen Missbrauch beging hat er getrunken und sich unter dem Einfluss des Alkohols zusammen mit Jugendlichen Pornovideos angeschaut (Sueddeutsche).
17.03.2010. Neue Erkenntnisse zu Peter H. (Spiegel, Sueddeutsche).
15.03.2010. Prälat Josef Obermaier, der Prälat des Ersbistums München-Freising seitt 2000 tritt zurück weil er seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem Pädophilen Pfarrer in Bad Tölz nicht nachgekommen ist. Der Pfarrer wird suspendiert weil er gegen die Auflagen verstossen haben soll.
Der Pfarrverbandschef Rupert Frania soll am Sonntag in einem Gottesdienst in Bad Tölz gelogen haben als er während einem Eklat sagte er wisse nichts über die Vergangenheit des Pfarrers (Sueddeutsche). Laut Bistumssprecher Bernhard Keller aber hat er durchaus davon gewusst (Sueddeutsche, Spiegel, Welt).
13.03.2010. Der Vatikan tut das selbe was er immer tut nach solchen Enthüllungen. Anstatt sich um den Fall um den es geht zu kümmern erdreistet er sich diejenigen die dieses Geschehen aufgedeckt haben als böse Angreifer darzustellen (Sueddeutsche, Welt, Spiegel).
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Mehr zum Geschehen in diesem Jahr findet man in der Wikipedia: 2010
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Das Bild "Papst Benedikt XVI." stammt von Wikimedia Commons von Dongio
und wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht.
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